In Bayern fällt keine Vergnügungssteuer an. In der Spielhalle können bis zu 10 und im Lokal 2 GSG aufgestellt werden.
Der dazugehörige Anbau kann als Galerie oder Ausstellungsraum genutzt werden. Je nach Bedarf könnte aber auch Wohnraum geschaffen werden. Die Immobilie bietet also vielfache Gestaltungsmöglichkeiten. Quoka_1729171783