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Einfamilienhaus m. Einliegerwohnung u. Garage in FR-Hochdorf!
Einfamilienhaus m. Einliegerwohnung u. Garage in FR-Hochdorf!
Baden-Württemberg,Freiburg
Apr 24, 2025
Description

++++ HAUSVERSTEIGERUNG ++++

Freistehendes Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, Stellplatz, Garage und großem Garten in Freiburg-Hochdorf!

Das Objekt befindet sich in der Rosenstr. 1D, 79108 Freiburg-Hochdorf.

Wann & Wo?

Die Versteigerung findet am 20.02.2025 um 11 Uhr im Sitzungssaal XIV im 1.OG beim Amtsgericht Freiburg in der Bismarckalle 2, 79098 Freiburg statt.

Das Gutachten ist ab Mitte Januar 2025 unter: abrufbar.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns jederzeit.

Einfamilienhaus: Baujahr 1996, saniert, Grundstück ca. 470 qm, Wohnfläche Haus ca. 152 qm, 5 Zimmer, 2 Badezimmer m. Tageslicht, EBK, Kamin, Fußbodenheizung, großer Garten, Garage, 2 Stellplätze, Solar- und Photovoltaikanlage.

Einliegerwohnung: Wohnfläche ca. 62 qm, 2 Zimmer, Badezimmer, EBK

Mieteinnahmen derzeit kalt 610

NK: pauschal 190

Gesamtmieteinnahme: 800

Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und ersteigern Sie ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in begehrter Lage Freiburg-Hochdorfs. Durch die Solar- und Photovoltaikanalge sowie Mieteinnahmen finanziert sich das Haus praktisch von selbst.

Die Versteigerung findet am 20.02.2025 um 11 Uhr beim Amtsgericht

Freiburg, Bismarckalle 2 im Sitzungssaal XIV 1.OG statt.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Hinweis: (Siehe öffentliche Bekanntmachung)

Gemäß 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank: Baden-Württembergische Bank

IBAN: DE51 6

BIC: SOLADEST600

Verwendungszweck: 2440857004180, Az. 792 K 15 24 AG Freiburg im Breisgau

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorgelegt werden, das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

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