BOOMER Tierwald e. V.
Name: Boomer
Geboren: 20. Januar 2024
Geschlecht: männlich
Große: ca. 40 cm (Stand Juli 2024)
Rasse: Mischling
Gechipt: ja
Geimpft: ja
Kastriert Sterilisiert: Dies ist abhängig vom Alter und vom Entwicklungsstand bei Ausreise. Entscheidend sind hier rein die medizinischen Aspekte.
Aufenthaltsort: Tierheim Bánovce nad Bebravou Slowakei
Die Übergabe erfolgt in 51491 Overath
Bemerkungen: Boomer kann erst im September 2024 ausreisen
Der kleine Boomer wurde aus sehr schlechter Haltung befreit. Er lebte zusammen mit einem anderen Welpen in einem alten und verwahrlosten Schuppen, und dort noch in einem Drahtverschlag. Täglich eine Handvoll Essen, und wenn es ein glücklicher Tag war, dann auch eine Kleinigkeit zum Trinken. Keine Worte, keine Ansprache und auch keine Liebe!
Der Tierschutz konnte Boomer und seinen Freund befreien und die beiden im Tierheim abgeben. Nun werden die Tiere versorgt, wir kümmern uns um sie, sie werden geliebt, und wir beginnen, mit den Welpen zu lernen und sie auf ihre eigene Familie vorzubereiten.
Heute suchen wir alle gemeinsam für Boomer eine Familie und hoffen natürlich, dass er ganz schnell seine Menschen findet.
Momentan ist Boomer natürlich noch etwas vorsichtig und zurückhaltend, allerdings kann er die menschliche Nähe sehr gut ertragen. Er hat sich ja auch sein Geschirr umlegen lassen und wir gehen mit ihm auch Gassi.
Es ist ganz selbstverständlich, dass Boomer nicht sofort sein früheres Leben vergessen und allen Menschen sofort sein Vertrauen schenken kann, aber er ist freundlich, und seine Augen leuchten fröhlich, und dies ist für uns das Zeichen, dass Boomer ein klein wenig Zeit benötigt, um sich an Menschen zu gewöhnen. Er schaut den Menschen zu, beobachtet die Lage und wird dann bemerken, dass von den Menschen keine Gefahren ausgehen. Er wird ein paar Tage brauchen, aber er wird es schaffen und sich den Menschen hier im Tierheim anschließen und die Zeit genießen.
So wird es Boomer auch in seiner eigenen Familie gehen. Boomer wird auch dort etwas Zeit brauchen, um seine neuen Menschen richtig kennenzulernen und um sich in seiner neuen Umgebung zurechtzufinden. Wenn er auftaut, dann wird er sich den Menschen anschließen, er wird mit ihnen spielen und Spazierengehen wollen und er wird mit seinem Menschen alles lernen wollen, was Boomer für ein Leben in einer Menschenwohnung benötigt.
Er braucht ein wenig Zeit, um die Gepflogenheiten und die eingespielten Regeln in seiner Familie zu lernen und auch zu verstehen.
Wir fahren monatlich nach Kroatien und in die Slowakei, um Sachspenden zu unseren Partner-Tierheimen zu bringen. Die Hunde, die ein Zuhause gefunden haben, dürfen dann mit uns nach Deutschland ausreisen. Sie sind geimpft, gechipt, kastriert und werden mit Schutzvertrag und gegen Schutzgebühr vermittelt. Die Schutzgebühr beinhaltet unter anderem das Impfen und Chipen, die Kastration Sterilisation und den Transport.
Welpen werden altersgerecht geimpft und sind noch nicht kastriert.
Bei Interesse oder Fragen zu den Hunden wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontaktpersonen, entweder telefonisch, per E-Mail, oder über das Kontaktformular.
Bitte senden Sie uns zur besseren Kontaktaufnahme Ihre Telefonnummer und oder E-Mail-Adresse mit. Vielen Dank.
Tierwald e.V.
Kontakt:
Helke Roßler: 0171-1424428
Manuela Wittrock: 01512- 0213931
Waltraud Sonnenberg: 01705414494
Gunda Linden: 01638714206
Aktuell sind viele Hunde in unserem Partnertierheim in Kroatien, Hunde in jedem Alter, vom Welpen bis zum Senior, von klein bis groß.
Bitte sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des Hundes, der zu Ihnen passt.
Impressum:
Tierwald e.V.
Vereinssitz: Am Aggerberg 1, 51491 Overath
1. Vorsitzende: Sylvia Martin-Zippel
Telefon: 0170 5886329
E-Mail:
Fax:
Amtsgericht Köln, VR 19196
Finanzamt Bergisch Gladbach
Steuernummer 204 5807 0532
Sparkasse Trier, IBAN: DE19 5855 0130 ; BIC: TRISDE55XXX
Tierwald e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein mit Sitz in 51491 Overath (Amtsgericht Köln, Registerblatt VR 19196).
Tierwald e.V. verfügt über eine Erlaubnis gemäß 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz.